Wanderordnung der OG Ahrweiler

  1. Die im Jahres-Wanderplan genannten Wanderungen werden wie aufgeführt durchgeführt; Änderungen oder Verschiebungen sind möglich. Details zu den jeweils aktuellen Wanderungen werden durch Aushänge, in der örtlichen Presse und hier im Internet unter Menüpunkt "Wanderprogramm" bekanntgegeben. Eine Anmeldung (bei den Wanderführern) ist nur in Ausnahmen (siehe Info zur aktuellen Wanderung) erforderlich. Kinder können nur in Begleitung Erwachsener teilnehmen.

  2. Die Angaben zu Wanderlänge und Dauer sind Richtwerte, bei der Wanderdauer handelt es sich um die reine Gehzeit ohne Pausen.

  3. Die Mitglieder des Eifelvereins sind bei den Wanderungen haftpflicht- und unfallversichert, dies gilt auch für die An-/Rückfahrten. Es gilt das Subsidaritätsprinzip, d.h. die Vereinshaftpflicht tritt nur dann ein, wenn keine andere Versicherung den Schaden reguliert.

  4. Gäste sind zu allen Wanderungen herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. Nichtmitglieder nehmen auf eigene Gefahr teil. Die OG Ahrweiler übernimmt keine Haftung bei Unglücksfällen, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.

  5. Die ausgeschriebenen Wanderungen finden bei jeder Witterung statt, können aber von den Wanderführern verändert werden. Für die Wanderungen ist festes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung erforderlich. Jeder Teilnehmer hat seine Rucksackverpflegung (Nahrung, Getränke) mitzuführen.

  6. Die Wanderführer bestimmen den Weg, das Wandertempo, die Pausen, die Rastplätze und die Einkehr. Vorzeitiges Verlassen der Wandergruppe ist den Wanderführern mitzuteilen. Die Wanderführer haben das Recht, Teilnehmer abzulehnen, die offensichtlich mit der Wanderung überfordert oder unzweckmäßig ausgerüstet sind.

  7. Auswärtige Wanderziele werden mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Kleinbus oder Privat-Pkw angefahren. Für Fahrten mit Privat-Pkw werden Fahrgemeinschaften gebildet, der Fahrkostenanteil beträgt gegenwärtig 10 Cent je Fahrkilometer und ist an den Pkw-Fahrer zu zahlen.

  8. Hunde können nach Absprache mit den Wanderführern mitgenommen werden, es gilt Leinenzwang.

  9. Die Treffpunkte für die Wanderungen sind im Menüpunkt „Wanderprogramm/Treffpunkte" dargestellt.

Mit Antritt der Wanderung erkennt jeder Teilnehmer diese Wanderordnung an.

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